5. Verfahrensgegenstand und Kognition der Kammer Der Beschuldigte hat das erstinstanzliche Urteil vom 14. Oktober 2021 gemäss Berufungserklärung «vollumfänglich» angefochten, «insbesondere die Schuldsprüche gegen den Berufungsführer, dessen Verurteilungen (auch im Zivilpunkt) sowie die Kosten- und Entschädigungsfolgen».