2. des Freispruchs von der Anschuldigung der Widerhandlung gegen das Waffengesetz, angeblich begangen durch Erwerb einer verbotenen Waffe (Kubotan) ohne Ausnahmebewilligung; 3. der Verfügung über die beschlagnahmten Gegenstände II. A.________ sei schuldig zu erklären: 1. der sexuellen Handlungen mit Kindern, begangen im Zeitraum zwischen dem 25. Juni 2019 und 29. Juni 2019 in F.________ (Ort) z.N. von C.________ 2. der Widerhandlung gegen das Waffengesetz, festgestellt am 26. Juli 2019 in Bern, begangen durch Erwerb einer bewilligungspflichtigen Waffe (Teleskopschlagstock) ohne Berechtigung.