Staatsanwältin G.________ beantragte und begründete ihrerseits für die Generalstaatsanwaltschaft Folgendes (pag. 688; Hervorhebungen im Original): I. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau (Kollegialgericht in Dreierbesetzung) vom 14. Oktober 2021 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich 1. der Einstellung des Verfahrens wegen Widerhandlungen gegen das Waffengesetz, angeblich begangen durch Erwerb von verbotenen Waffen (Schmetterlingsmesser und Nunchaku) ohne Ausnahmebewilligung;