Im Hinblick auf die Berufungsverhandlung vom 2. Dezember 2022 wurden von Amtes wegen ein Leumundsbericht inkl. Formular über die wirtschaftlichen Verhältnisse (datierend vom 16. November 2022; pag 641 ff.) sowie ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 17. November 2022; pag. 647) eingeholt. An der oberinstanzlichen Hauptverhandlung wurden zudem die gesetzliche Vertreterin der Straf- und Zivilklägerin (pag. 651 ff.) sowie der Beschuldigte (pag. 661 ff.) noch einmal befragt.