2. Berufung und Beweisanträge des Beschuldigten Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte, amtlich verteidigt durch Rechtsanwältin B.________, mit Schreiben vom 15. Oktober 2021 fristgerecht die Berufung an (pag. 518). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung vom 5. Januar 2022 (pag. 529) erklärte der Beschuldigte mit Eingabe vom 26. Januar 2022 (pag. 602 ff.) fristgerecht die «vollumfängliche» Berufung. Er stellte zudem den Beweisantrag, es sei ein Glaubhaftigkeits- bzw. Glaubwürdigkeitsgutachten betreffend C.______