3. Für den Zivilpunkt werden keine Verfahrenskosten und keine Entschädigungen ausgeschieden. VI. Weiter wird beschlossen: 1. Folgende Waffen werden zur Vernichtung eingezogen: - Nunchaku (Ass.-Nr. A1) - Schmetterlingsmesser (Ass.-Nr. C5) - Teleskopschlagstock (Ass.-Nr. C8) 2. Folgender Gegenstand wird A.________ nach Eintritt der Rechtskraft des vorliegenden Urteils zurückgegeben: - Kubotan (Ass.-Nr. C11)