5. A.________ hat der Straf- und Zivilklägerin C.________ eine Entschädigung von CHF 8'796.95 für ihre Aufwendungen im Verfahren zu bezahlen. IV. Die amtliche Entschädigung und das volle Honorar für die amtliche Verteidigung von A.________ durch Rechtsanwältin B.________ werden wie folgt bestimmt: