Das Strafverfahren gegen A.________ wegen Widerhandlungen gegen das Waffengesetz, angeblich begangen durch Erwerb von verbotenen Waffen (Schmetterlingsmesser und Nunchaku) ohne Ausnahmebewilligung, festgestellt am 26.07.2019 in Bern, wird eingestellt, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. II. A.________ wird freigesprochen: von der Anschuldigung der Widerhandlung gegen das Waffengesetz, angeblich begangen durch Erwerb einer verbotenen Waffe («Kubotan») ohne Ausnahmebewilligung, festgestellt am 26.07.2019 in Bern,