6 B.________ berücksichtigte, dass dieser den Gesuchsteller nur so weit belastete, als nötig war, um seinen Bruder zu schützen. Es ist daher nicht ersichtlich, inwiefern eine andere Würdigung der Aussagen von E.________ und B.________ die Erkenntnisse im Urteil vom 4. Dezember 2015 zu erschüttern vermöchten.