Für eine Teilstrafe von 24 Monaten wurde der Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf fünf Jahre festgesetzt. Die vom Gesuchsteller gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde wies das Bundesgericht am 19. Januar 2017 ab, soweit es auf das Rechtsmittel eintrat (Urteil des Bundesgerichts [BGer] 6B_450/2016 vom 19. Januar 2017; Akten SK 15 205 pag. 1149 ff.). Das Urteil vom 4. Dezember 2015 gegen den Gesuchsteller erwuchs in Rechtskraft.