1. Die 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern sprach A.________ (nachfolgend: Gesuchsteller) mit Urteil vom 4. Dezember 2015 (SK 15 205-208) der versuchten schweren Körperverletzung, gemeinsam begangen mit B.________ am 12. September 2010 in Bern, zum Nachteil von C.________, schuldig. Sie verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten, wovon 12 Monate zu vollziehen waren bzw. sind. Für eine Teilstrafe von 24 Monaten wurde der Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf fünf Jahre festgesetzt.