Der Kanton Bern entschädigt Fürsprecher A.________ für die amtliche Verteidigung von C.________ im erstinstanzlichen Verfahren mit CHF 28'510.55. C.________ hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung von CHF 28'510.55 zurückzuzahlen und Fürsprecher A.________ die Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar, ausmachend CHF 6'509.15, zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 [a]StPO).