1/4 der Kosten der Hauptverhandlung (inkl. schriftlicher Begründung) - Gebühr (Gesamtgebühr CHF 20’000.00 ) CHF 5’000.00 1/4 der Kosten der Staatsanwaltschaft für das Führen der Anklage - Gebühr (Gesamtgebühr CHF 2’500.00 ) CHF 625.00 Total ausmachend CHF 17’403.80 B. Im Zivilpunkt erkannt wurde: 1. Die Zivilklage der Privatklägerin 1, G.________ ag, wird teilweise gutgeheissen: