_ ist eine amtliche Entschädigung von CHF 28'510.55 (inkl. Auslagen und MwSt.) auszurichten. Der Beschuldigte hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung von CHF 28'510.55 zurückzuzahlen und Fürsprecher A.________ die Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar, ausmachend CHF 6'509.15, zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 [a]StPO). Die Entschädigung für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im oberinstanzlichen Verfahren wird gestützt auf die als angemessen erachtete Kostennote von Fürsprecher A.________ vom 6. Juni 2024 (pag.