13 - CHF 150.00 als Haftungssubstrat gegen Aushändigung eines im Rahmen der Hausdurchsuchung beim Beschuldigten sichergestellten Pullovers der Marke Gucci und Schuhe von Moschino (vgl. Beschlagnahmeverfügung vom 22. Januar 2018, pag. 07 010 001 f.; Herausgabe/Ablösung mit Verfügung vom 28. März 2018, pag. 07 010 006 f.). - CHF 15'500.00 als Haftungssubstrat gegen Aushändigung für den anlässlich der Hausdurchsuchung beim Beschuldigten sichergestellten Personenwagen BMW .________ (vgl. Beschlagnahmeverfügung vom 22. Januar 2018, pag. 07 012 001 f.;