9 Privatklägerin im Gesamtdeliktsbetrag von CHF 235'999.00 schuldig gemacht, der Schadenersatzanspruch sei vorinstanzlich gutgeheissen worden, es sei ein doppelter Konnex gegeben (Schaden und zuzusprechende Werte aus Anlasstat), es liege keine Versicherungsdeckung vor und es sei anzunehmen, dass der Beschuldigte den Schaden nicht ersetzen werde (pag. 20 410 ff.).