11. Oberinstanzliche Vorbringen der Parteien 11.1 Privatklägerin Im Rahmen der Berufungserklärung vom 2. März 2022 wurde seitens der Privatklägerin zusammengefasst ausgeführt, dass anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung beantragt worden sei, die beschlagnahmten Vermögenswerte der Privatklägerin zuzusprechen. Damit sei klar zum Ausdruck gebracht worden, dass sie bei Zusprechung der beschlagnahmten Gelder gewillt sei, ihr Schadenersatzbegehren im entsprechenden Umfang zu reduzieren.