- CHF 15'500.00, Haftungssubstrat für den ursprünglich sichergestellten BMW .________. Dessen Eigentum war in der Voruntersuchung umstritten. Denn C.________ und M.________ machten geltend, der BMW gehöre Letzterem. Die Beschwerdekammer entschied, die Wahrscheinlichkeit, dass er C.________ gehöre, sei gross, worauf die Beschlagnahme aufrechterhalten wurde. C.________ widersetzte sich der vorzeitigen Verwertung. Seine Familie hinterlegte den Betrag von CHF 15'500.00. Daraufhin wurde die Beschlagnahme aufgehoben, vgl. zum Ganzen pag. 07 012 001 ff., insbes. 053 ff. und 079 ff.