9. Der gesamte Zivilpunkt und damit einhergehend die Verurteilung des Beschuldigten zur Bezahlung von CHF 241'216.50 Schadenersatz zzgl. Zins zu 5% seit dem 22. März 2017 an die Privatklägerin ist zufolge Rückzugs der Berufung des Beschuldigten ebenfalls rechtskräftig. 7 V. Beschlagnahmte Vermögenswerte