4. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Die Akten des abgetrennten Verfahrens gegen L.________ wurden mit Beschluss vom 4. Oktober 2022 antragsgemäss ediert (pag. 20 576; pag. 20 629 ff.). Am 8. Februar 2024 ging der von Amtes wegen eingeholte Leumundsbericht betreffend den Beschuldigten vom 7. Februar 2024 beim Obergericht des Kantons Bern ein (pag. 20 708 ff.). Mit Verfügung vom 16. Mai 2024 wurde angesichts des nunmehr beschränkten Verfahrensgegenstandes auf die in Aussicht gestellte Einholung eines aktuellen Strafregisterauszugs des Beschuldigten verzichtet (pag. 20762 f.).