5 Mai 2024 auf eine diesbezügliche Stellungnahme (pag. 20764) und der Beschuldigte reichte mit Eingabe vom 6. Juni 2024 seine Stellungnahme und die Honorarnote von Fürsprecher A.________ zu den Akten (pag. 20768 ff.). Mit Verfügung vom 10. Juni 2024 wurde den Parteien der Wechsel in der Verfahrensleitung sowie die voraussichtliche Kammerzusammensetzung bekannt gegeben. Es wurde kein zweiter Schriftenwechsel angeordnet und die Parteien wurden darauf hingewiesen, dass allfällige Schlussbemerkungen umgehend einzureichen seien (pag. 20775 f.).