20 574 ff.). Mit Eingabe vom 1. April 2022 erklärte die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Wirtschaftsdelikte (mit der Wahrnehmung der staatsanwaltschaftlichen Aufgaben im Berufungsverfahren betraut; nachfolgend Generalstaatsanwaltschaft), Anschlussberufung, beschränkt auf den Schuldpunkt betreffend Diebstahl sowie die Bemessung der Strafe (pag. 20 591 f.). Mit Verfügung vom 11. Mai 2022 wurde u.a. festgestellt, dass das Urteil betreffend F.________ unangefochten in Rechtskraft erwachsen und er daher nicht Partei des