2. Berufung Gegen das erwähnte Urteil meldeten die G.________ ag (nachfolgend Privatklägerin), vertreten durch Rechtsanwalt B.________, sowie C.________ (nachfolgend Beschuldigter), verteidigt durch Fürsprecher A.________, mit Eingaben vom 29. November 2021 form- und fristgerecht Berufung an (pag. 20 224 und pag. 20 227). Die schriftliche Urteilsbegründung datiert vom 18. Februar 2022 (pag. 20 249 ff.) und wurde den Parteien gleichentags mit Verfügung zugestellt (pag. 20 399 ff.).