3. Soweit weitergehend wird die Zivilklage der Privatklägerin 1, G.________ ag, auf den Zivilweg verwiesen. 4. Die Zivilklage der Privatklägerin 2, J.________ AG, vgt., wird auf den Zivilweg verwiesen (Art. 126 Abs. 2 lit. b. StPO). 5. Die Zivilforderung der Privatklägerin 3, K.________ GmbH, vgt., wird abgewiesen. 6. Für die Beurteilung der Zivilklagen werden keine Verfahrenskosten ausgeschieden. VII. Weiter wird verfügt: