27. Soweit ersichtlich wurde vorliegend auf die DNA-Erhebung verzichtet (pag. 255 f., pag. 257). Somit entfällt die Zustimmung zur Löschung des DNA-Profils. Für die weiteren Verfügungen (biometrische erkennungsdienstliche Daten [PCN 15 580085 28] sowie Eröffnungsformel) wird auf das nachfolgende Dispositiv verwiesen. 32 IX. Dispositiv Die 1. Strafkammer erkennt: I. A.________ wird schuldig erklärt der versuchten einfachen Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand, begangen am 12. Juli 2021 in D.________ zum Nachteil von C.________,