Die Entschädigung für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im oberinstanzlichen Verfahren und das volle Honorar von Rechtsanwalt B.________ werden gestützt auf die als angemessen erachtete Kostennote vom 5. September 2022 festgesetzt, wobei einzig eine kleine Korrektur betreffend Auslagen erfolgt (drei A- Briefe CHF 3.30 statt CHF 3.52, pag. 600 ff.). VIII. Verfügungen