Angesichts des Ausgangs des Verfahrens ist mit der Vorinstanz – nicht zuletzt auch wegen des Verschlechterungsverbots – auf den Widerruf des bedingten Vollzugs der Geldstrafe von 110 Tagessätzen à CHF 30.00 gemäss Strafbefehl der regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 8. März 2021 zu verzichten und stattdessen eine Verwarnung auszusprechen, unter Verlängerung der Probezeit um 1 Jahr. Die Kosten des erstinstanzlichen Widerrufsverfahrens werden mit der Vorinstanz auf CHF 300.00 bestimmt und dem Beschuldigten zur Bezahlung auferlegt. Für das oberinstanzliche Widerrufsverfahren werden keine Kosten ausgeschieden.