3), welches später zufolge abgeschlossener Vereinbarung und Rückzug des Strafantrags eingestellt wurde (pag. 316 ff.). Das Delinquieren während laufender Probezeit und laufender Strafuntersuchung fällt mit 30 Tagessätzen straferhöhend ins Gewicht. Dass der Beschuldigte sich während der Strafuntersuchung (anfangs in Untersuchungshaft) und auch in Bezug auf seine gesundheitliche und wirtschaftliche Wiedereingliederung wohlverhalten hat, ist zwar lobenswert, darf aber erwartet werden. Er hat damit nichts Anderes gemacht, als die vom Zwangsmassnahmengericht angeordneten Ersatzmassnahmen einzuhalten.