Das Vorleben wirkt sich insgesamt neutral aus. Nicht von der Hand zu weisen ist hingegen, dass der Beschuldigte während laufender Probezeit und laufendem Strafverfahren erneut delinquierte. Mit Strafbefehl vom 8. März 2021 wurde er wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz (SVG; SR 741.01) sowie gegen die Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr (VZV; SR 741.51)