multiple Hautverletzungen zugefügt werden können. Auf Grund der beliebigen Varianz der Bruchstellen war das tatsächliche Verletzungspotential nicht plan- /voraussehbar, was den gefährlichen Gegenstand noch unberechenbarer macht. Mit der Stichbewegung gegen den Bauch gefährdete der Beschuldigte so nicht nur die Hautschichten von C.________, sondern auch die Integrität wichtiger Organe. Das Tatverschulden wird von der Kammer angesichts des weiten Strafrahmens immer noch als leicht beurteilt. Im Lichte der Referenzpraxisfälle des Obergerichts des Kantons Bern (vgl. etwa SK 14 63 vom 27. Januar 2015, SK 17 339 vom