122 StGB). Ad Objektive Tatschwere: Der Beschuldigte schlug bewusst und gezielt eine Bierflasche dergestalt auf den Tisch, dass sie entzweibrach und der Flaschenhalsstumpf zur gefährlichen Waffe wurde. Er tat dies in unmittelbarer Anwesenheit von C.________, ging mit dem Gegenstand umgehend auf ihn los und machte mindestens einmal aus nächster Nähe eine Stichbewegung gegen dessen Bauch. Dass er ihn verfehlte und C.________ keine Verletzung davontrug war unter den gegebenen Umständen reiner Zufall. Hätte der Beschuldigte C.__