25 19. Strafrahmen und Strafart Der Tatbestand der einfachen Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bedroht (Art. 123 Ziff. 2 StGB). Der abstrakte Strafrahmen beträgt somit Geldstrafe von drei Tagessätzen bis drei Jahre Freiheitsstrafe. Es sind keine Gründe ersichtlich, den abstrakten Strafrahmen über- oder unterzuschreiten, was ohne aussergewöhnliche Umstände auch gar nicht zulässig wäre (vgl. BGE 136 IV 55 E. 5.8; Urteil des BGer 6B_354/2022 vom 24. August 2022 E. 4.3.3).