Der in der Tatnacht um 21:53 Uhr durchgeführte Atemlufttest zwecks Hafterstehungsfähigkeit ergab 0.93 Milligramm Alkohol pro Liter Atemluft (pag. 10 f.), was einer Blutalkoholkonzentration von 1.86 Promille entspricht. Rund drei Stunden später ist dem Beschuldigten im Inselspital Blut (um 0:55 Uhr; pag. 116 und 121) und drei Stunden später Urin (02:00 Uhr; pag. 121) abgenommen und dem IRM übermittelt worden. Auf eine Auswertung dieser Asservate wurde daraufhin jedoch verzichtet (pag.