Auch hatte er die Diagnosen offensichtlich nicht selber gestellt, sondern nannte sie als Zuweisungsgrund. Auch das Umfeld des Beschuldigten bestätigt erhebliche, teilweise unhaltbare psychische Probleme des Beschuldigten, Alkoholmissbrauch und Schlaflosigkeit. Er sei in letzter Zeit zunehmend aggressiv und angespannt gewesen, was sich insbesondere unter Alkoholeinfluss verstärke (vgl. die Zusammenfassungen der Aussagen pag. 105 f.). Der Beschuldigte war auch im Zeitpunkt seiner Anhaltung stark alkoholisiert. Der in der Tatnacht um 21:53 Uhr durchgeführte Atemlufttest zwecks Hafterstehungsfähigkeit ergab 0.93 Milligramm