23 lich – wobei Eventualdolus genügt – im Hinblick auf ein strafbares Verhalten seine Schuldfähigkeit herabsetzt bzw. ihre voraussehbare und vermeidbare Beeinträchtigung nicht verhindert (TRECHSEL/FATEH-MOGHADAM, a.a.O., N. 21 zu Art. 19 StGB). 17.5 Subsumtion