22 de mit zunehmender Besorgnis beobachtet. Das Verhalten des Beschuldigten lässt vor diesem Hintergrund keinen anderen Schluss zu, als dass er in besagtem Moment tatsächlich auf den Beschuldigten losgehen und diesen mit der (notabene zerbrochenen) Flasche verletzen wollte. Auch verschiedene Zeugenaussagen deuten in diese Richtung (vgl. Ziff. 15. hiervor). Der Beschuldigte hatte – wenn auch im Nachgang zum eigentlichen Vorfall – auch klar verbalisiert, dass er mit dem Beschuldigten «noch nicht fertig» war.