von diesem abgelassen, was ein Indiz dafür sei, dass er keine direkte Verletzungsabsicht gegen ihn gehabt habe. Aufgrund der gegebenen Umstände ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte die Stichbewegung mit der abgebrochenen Flasche gegen C.________ damit klar in der Absicht machte, diesen zumindest leicht zu verletzen. 16. Beweisergebnis und erstellter Sachverhalt