182, Z. 210 ff.). Manchmal schwafle er und sage, er müsse jemanden umbringen, damit sie ihn zurück in sein Heimatland schicken würden. Er habe schnell Streit mit anderen (pag. 188, Z. 74 ff.). Er sage des Öfteren, dass er jemanden niederstechen werde. Er habe es auch an diesem Abend gesagt, wobei er diese Drohungen wahrscheinlich nicht ausführen würde (pag. 189, Z. 106 ff.). Auch die Geschichte mit dem Beil – ob strafbar oder nicht – ist ein Indiz für die Grundstimmung des Beschuldigten und die Grundabsicht, möglichst eindrucksvoll auf C.________ loszugehen.