224, Z. 192 ff.). J.________ erklärte, dass der Beschuldigte eigentlich richtig mit C.________ habe kämpfen wollen (pag. 180, Z. 123). Zudem gab er an, dass der Beschuldigte nach dem Flaschenvorfall laut geschrien habe und mit der Axt hin und her gelaufen sei. Ein Kollege habe ihm dann die Axt weggenommen (pag. 178, Z. 44 f. und 49). Er traue dem Beschuldigten schon zu, dass er C.________ attackieren würde (pag. 180, Z. 151 ff.). Der Beschuldigte werde unter Alkoholeinfluss schnell handgreiflich, das sei oft so. Oft müsse ihn jemand zurückhalten (umklammern, um daran zu hindern, etwas zu tun), damit er nichts mache (pag. 182, Z. 210 ff.).