19 ist. Wenn er auch weder eine Tötungsabsicht noch die Absicht zur schweren Körperverletzung gehabt haben mag, so war ihm in seiner Wut damals doch klar, dass er auf C.________ losgehen und ihn zumindest leicht verletzen wollte. So ist der Beschuldigte gemäss übereinstimmenden Aussagen der meisten Anwesenden an diesem Abend danach noch mit einem Beil aufgetaucht, welches ihm aber abgenommen werden konnte (pag. 178, Z. 44 ff.; pag. 192, Z. 42 ff.; pag. 217, Z. 168 ff.). Der Eindruck K.________ war dabei, dass L.________ und J.________