Auf Vorhalt der Aussagen von C.________, wonach der Beschuldigte vor allen Anwesenden gesagt habe, er werde jemanden erstechen, erklärte J.________, dass der Beschuldigte dies immer wieder sage. Je nach Person, welche ihm gegenüberstehe, würde der Beschuldigte eine solche Aussage vermutlich in die Tat umsetzen (pag. 181, Z. 189 ff.). Der Beschuldigte sage des Öfteren, dass er jemanden niederstechen werde, auch an diesem Abend, wobei er diese Drohung wahrscheinlich nicht ausführen würde (pag. 189, Z. 106 ff.). Der Beschuldigte habe gesagt, dass er C.________ niederstechen wolle und er habe sich aufgeführt wie ein Psychopath (pag. 189, Z. 112 ff.).