Sie seien ca. 30 cm voneinander entfernt gestanden. Es habe kein körperlicher Kontakt stattgefunden. C.________ habe gesagt «dann stich doch ein, dann stich doch ein», der Beschuldigte habe sich danach wieder beruhigt (pag. 222, Z. 95 ff.). Aus K.________ Sicht hatte sich der Beschuldigte somit auf C.________ zubewegt in der Absicht, auf diesen einzustechen. J.________ äusserte, er habe Angst vor dem Beschuldigten. Wenn es zu einer Auseinandersetzung mit ihm komme, gehe er meistens in sein Zimmer. Vor langer Zeit habe der Beschuldigte ihn einmal angegriffen, er habe aber auf eine Anzeige verzichtet (pag. 181, Z. 173 ff.). Auf Vorhalt der Aussagen von C.__