__ Angst und Schrecken sowie Furcht um sein Leben ausgelöst haben. K.________ gab diesbezüglich an, dass der Beschuldigte mit der Flasche habe einstechen wollen, dies dann aber nicht gemacht habe und sich in der Folge selber beruhigt und zurückgezogen habe (pag. 221, Z. 74 f.). Er präzisierte sodann, dass C.________ in stehender Position gewesen sei, während dem er und L.________ auf dem Sofa gesessen hätten. Der Beschuldigte habe am Fenster gestanden und getrunken. Die Flasche, aus der er getrunken habe, habe er zerbrochen und er sei hingegangen «um einzustechen». Doch es habe keine Stichverletzung stattgefunden (pag. 221, Z. 78 ff.). Sie seien ca. 30 cm voneinander entfernt gestanden.