249, Z. 102 f.) Auch wenn der diesbezüglich Ablauf letztlich nicht bis ins Detail rekonstruiert werden kann, so ist nicht zuletzt gestützt auf die eigenen Aussagen des Beschuldigten (und diejenigen von C.________) klar, dass es einen gewissen Einfluss bzw. eine Einwirkung – am ehesten die physische Intervention durch J.________ – auf den Beschuldigten gegeben hat, damit er von C.________ ablässt. Hinsichtlich Nähe bzw. Distanz zwischen dem Beschuldigten und C.________ anlässlich des konkreten Vorfalls mit der Flasche liegen ebenfalls unterschiedliche Angaben vor.