Es ist davon auszugehen, dass er damit meinte, J.________ habe sich dann ebenfalls auf das Sofa gesetzt, was nicht ausschliesst, dass er auch vorher bereits im Wohnzimmer gewesen war (auch der Beschuldigte zeichnete J.________ als während des Vorfalls im Wohnzimmer stehend ein, pag. 385). Er erklärte später, J.________ sei glaublich dazugekommen, nachdem die Flasche zerbrochen worden sei (pag. 223, Z. 165). L.________ gab in der ersten Einvernahme an, in der Wohnung hätten sich neben ihm selber, C.________ und dem Beschuldigten auch K.________, J.________ und M.________ aufgehalten (pag. 192, Z. 52 ff.).