Dazu ist festzuhalten, dass C.________ diese Aussage rund drei Monate nach der letzten Befragung bei der Staatsanwaltschaft machte und – wohl gestützt auf die Kenntnis der Aussagen der anderen Beteiligten – auch andere Details zum Ablauf der Geschehnisse durcheinanderbrachte (neu zwei Angriffe mit kaputtgeschlagenen Flaschen, neu hat dem Beschuldigten niemand mehr die Flasche weggenommen etc.). Gemäss den tatnächsten Aussagen von K.________ waren im Zeitpunkt des Angriffs neben C.________ er selber, L.________ (pag. 214, Z. 32 ff.) und wohl auch J.________ anwesend (pag. 214, Z. 54 f.). Dass er wenig später unter den Anwesenden auch noch M.______