162, Z. 125 f.). Bei der Vorinstanz sagte er aus, neben ihm und dem Beschuldigten seien L.________, K.________, J.________ und M.________ im Haus gewesen (pag. 369, Z. 8). Im gleiche Raum hätten sich während des Vorfalls L.________, K.________, J.________ und M.________ aufgehalten (pag. 370, Z. 25 ff.). Dazu ist festzuhalten, dass C.________