14 haben soll. Er gab an, dass sie zu viert auf dem Sofa gesessen seien, M.________, K.________, J.________ und er selber. Später sei noch N.________ dazugekommen (pag. 151, Z. 105 f.). Damit meinte er aber offensichtlich nicht jene Personen, die den eigentlichen Vorfall mit der Flasche gesehen hatten (pag. 151, Z. 101 und 107). Nach der Wahrnehmung von C.________ in dieser ersten und tatnächsten Einvernahme waren mindestens er selber und J.________ beim Flaschenvorfall präsent (pag. 152, Z. 123 ff.). Er hat sich selber in diesem Punkt somit nicht widersprochen.