380, Z. 10 ff.). An der Berufungsverhandlung erklärte er zunächst nur, es seien «zwei bis drei» im Zimmer gewesen, er könne sich nicht erinnern (pag. 589, Z. 43 ff.). Auf konkrete Nachfrage gab er an, dass K.________, L.________ und J.________ im Zimmer gewesen seien (pag. 590, Z. 1 ff.). M.________ sei im Bett gewesen. Vielleicht sei er später noch dazu gekommen, das wisse er nicht (pag. 590, Z. 16 f.). C.________ machte anlässlich seiner ersten Befragung nicht wirklich abschliessende Angaben dazu, wer den Vorfall im Wohnzimmer mit eigenen Augen gesehen