Er ist Schweizer Q.________ Muttersprache und fungierte für die Beteiligten als Übersetzer. Er verfolgt offenbar keine eigene Agenda und hat auch keine eigenen Interessen zu wahren. Auf seine Aussagen kann vollumfänglich abgestützt werden. 15.4 Anwesenheit anlässlich des konkreten Vorfalls Hinsichtlich der anlässlich des konkreten Vorfalls im Wohnzimmer anwesenden Personen machten die Zeugen, C.________ und der Beschuldigte teilweise voneinander abweichende Angaben. Der Beschuldigte gab zunächst an, K.________, J.________ und C.________ seien ab 16:30 Uhr in der Wohnung resp. im Aufenthaltsraum anwesend gewesen.